Bestätigung der Forderungen der Länder durch die Reichsregierung, 17. Juni 1919. Or. Schreiben, 1 Bl., Maschinenschrift. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MKr [= Kriegsministerium] 14550_2
Bestätigung der Forderungen der Länder durch die Reichsregierung, 17. Juni 1919. Or. Schreiben, 1 Bl., Maschinenschrift. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MKr [= Kriegsministerium] 14550_2

Aus dem Archivportal: "Im Blickpunkt - Die Verreichlichung des Militärs im Jahr 1919"

07.06.2021 Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München

In der Rubrik „Im Blickpunkt“ präsentieren wir besondere Highlights aus Archiven, die im Archivportal-D vertreten sind. Diese ausgewählten Archivalien geben Einblick in die Bestände und bieten Rechercheanregungen für eine mögliche Suche im Archivportal-D oder im Themenportal „Weimarer Republik“. Wir freuen uns, in diesem Monat einen Beitrag des Hauptstaatsarchivs Bayern zur Verreichlichung des Militärs im Jahr 1919 präsentieren zu können.

Vereinbarung der Länder über die künftige Gestaltung des Heeres, [1919], Abdruck, 3 S., Maschinenschrift. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MKr [= Kriegsministerium] 14550_1
Vereinbarung der Länder über die künftige Gestaltung des Heeres, [1919], Abdruck, 3 S., Maschinenschrift. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MKr [= Kriegsministerium] 14550_1

Die Wahrung der Landesinteressen durch Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden

Das Ende des Ersten Weltkriegs und der revolutionäre Umsturz von 1918/19 bedeuteten auch das Ende der Militärhoheit der deutschen Länder. Im Interesse der Einheitlichkeit eines künftigen deutschen Heerwesens verzichteten Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden auf ihre militärischen Reservatrechte zugunsten des Reiches. Die süddeutschen Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden verlangten jedoch im Gegenzug die Berücksichtigung einiger ihre Interessen wahrender „Grundsätze“ in dem neu zu gestaltenden Wehrgesetz.

In einer gemeinsam erarbeiteten Vereinbarung legten sie ihre Forderungen nieder. Dazu gehörte u.a., dass die Bestellung von Landeskommandanten durch den Reichspräsidenten auf Vorschlag der Landesregierungen erfolgen sollte. Diesen sollte innerhalb ihres Dienstbereichs die Wahrung der Interessen des jeweiligen Landes obliegen. Die von den Einzelstaaten gestellten militärischen Einheiten sollten auch in Zukunft einen landsmannschaftlich geschlossenen Verband bilden, als dessen Befehlshaber in Bayern der Landeskommandant vorgesehen war.

Die landsmannschaftliche Zugehörigkeit sollte auch bei der Bezeichnung der Truppenteile (z.B. „7. (bayer.) Division“) und – äußerlich - durch die Berücksichtigung der Landesfarben etwa in Abzeichen wie den Kokarden an den Mützen zum Ausdruck kommen. Die Länderregierungen erwarteten darüber hinaus, im Bau-, Beschaffungs- und Lieferungswesen gehört zu werden.

Mit Schreiben vom 17. Juni 1919 wurde dem Bayerischen Militärbevollmächtigten Franz Sperr vom (preußischen) Kriegsministerium mitgeteilt, dass die Reichsregierung mit diesen Forderungen einverstanden sei und der Deutschen Nationalversammlung ein in diesem Sinne abgefasstes Reichswehrgesetz vorschlagen werde.

Wir danken dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv für die Bereitstellung des Textes und der Archivalien.

 

Recherchemöglichkeiten

Wenn Sie sich für weitere Quellen zur Reichswehr im Deutschen Reich oder anderen Ländern der Weimarer Republik interessieren, wählen Sie über den A–Z Index Reichswehr aus und kombinieren Sie dieses thematische Schlagwort mit den Geografika Deutsches Reich, Freistaat Bayern oder Freistaat Sachsen etc.

In der Objektgalerie auf der Startseite des Themenportals finden Sie weitere Quellen zu den Schlagwörtern Reichswehr und Vorläufige Reichswehr.

Bestätigung der Forderungen der Länder durch die Reichsregierung, 17. Juni 1919. Or. Schreiben, 1 Bl., Maschinenschrift. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MKr [= Kriegsministerium] 14550_2
Bestätigung der Forderungen der Länder durch die Reichsregierung, 17. Juni 1919. Or. Schreiben, 1 Bl., Maschinenschrift. Bayerisches Hauptstaatsarchiv, MKr [= Kriegsministerium] 14550_2
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