Abschnitt
[Urkunde]
Der erwählte Kaiser Karl V. ernennt Graf Reinhard von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch und Lichtenberg zu seinem Rat. Als jährliches Gehalt erhält Reinhard 200 Gulden, die aus den Einkünften des Hagenauer Zinsmeisteramts gezahlt werden. Er hat dieselben Pflichten, wie diese schon bei der Ernennung zum Rat Maximilians I. beschrieben wurden. Darüber hinaus muss Reinhard auch der kaiserlichen Landvogtei im Unterelsass und deren Räten gehorchen, ihre Befehle ausführen und gegebenenfalls seine Städte, Schlösser und Dörfer ihnen öffnen.
Der erwählte Kaiser Karl V. ernennt Graf Reinhard von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch und Lichtenberg zu seinem Rat. Als jährliches Gehalt erhält Reinhard 200 Gulden, die aus den Einkünften des Hagenauer Zinsmeisteramts gezahlt werden. Er hat dieselben Pflichten, wie diese schon bei der Ernennung zum Rat Maximilians I. beschrieben wurden. Darüber hinaus muss Reinhard auch der kaiserlichen Landvogtei im Unterelsass und deren Räten gehorchen, ihre Befehle ausführen und gegebenenfalls seine Städte, Schlösser und Dörfer ihnen öffnen.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 506
- Reihe
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UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
- Förderung
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- DOI
-
10.11588/diglit.9240
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-92405
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:59 MESZ
Objekttyp
- Abschnitt
Beteiligte
- Karl <Römisch-Deutsches Reich, König, V.>
Entstanden
- Worms , 1521-05-26