Abschnitt

[Urkunde]

Der erwählte Kaiser Karl V. ernennt Graf Reinhard von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch und Lichtenberg zu seinem Rat. Als jährliches Gehalt erhält Reinhard 200 Gulden, die aus den Einkünften des Hagenauer Zinsmeisteramts gezahlt werden. Er hat dieselben Pflichten, wie diese schon bei der Ernennung zum Rat Maximilians I. beschrieben wurden. Darüber hinaus muss Reinhard auch der kaiserlichen Landvogtei im Unterelsass und deren Räten gehorchen, ihre Befehle ausführen und gegebenenfalls seine Städte, Schlösser und Dörfer ihnen öffnen.
Der erwählte Kaiser Karl V. ernennt Graf Reinhard von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch und Lichtenberg zu seinem Rat. Als jährliches Gehalt erhält Reinhard 200 Gulden, die aus den Einkünften des Hagenauer Zinsmeisteramts gezahlt werden. Er hat dieselben Pflichten, wie diese schon bei der Ernennung zum Rat Maximilians I. beschrieben wurden. Darüber hinaus muss Reinhard auch der kaiserlichen Landvogtei im Unterelsass und deren Räten gehorchen, ihre Befehle ausführen und gegebenenfalls seine Städte, Schlösser und Dörfer ihnen öffnen.

[Urkunde]

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Standort
Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 506

Reihe
UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden

Urheber
Karl
Erschienen
Worms , 1521-05-26

Förderung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
DOI
10.11588/diglit.9240
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-92405
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 13:59 MESZ

Objekttyp


  • Abschnitt

Beteiligte


  • Karl <Römisch-Deutsches Reich, König, V.>

Entstanden


  • Worms , 1521-05-26

Ähnliche Objekte (12)