Urkunden

Karl Friedrich etc. erneuert der Judenschaft, die sich bisher des am 27. März 1745 ausgestellten Schutzbriefes bedient hat, auf ihre Bitten und gegen eine in der Rentkammer zu erlegende Recognitionsgebühr den Schutz für 25 Jahre. Er wünscht, daß alle Juden - ausgenommen diejenigen, welche in der Stadt Häuser besitzen, - im Haag, abgesondert von der Bürgerschaft zu Haigerloch, wohnen sollen, und erläßt folgende Bestimmungen: 1) Die Juden sollen zur Erbauung und Herstellung des Haags die Kosten vorstrecken, die an der Recognitionsgebühr wieder abgeschrieben werden sollen. Die in bürgerlichen Häusern zu Miete wohnenden Juden sollen in den Haag ziehen und den Bauschilling binnen 4 Wochen nach Ausfertigung des Schutzbriefes entrichten 2) Unterhaltung des auf 10 Haushaltungen eingerichteten Baues 3) Anweisung eines Platzes für eine neue Synagoge und einen Begräbnisplatz; ungestörte Religionsausübung 4) Übernahme von Reparaturen am Hauptgebäude durch die Judenschaft 5) Erlaubnis zum Bau einer Metzgerei im Haag gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr 6) Hausschlachtung 7) Verbot des Fleischverkaufs durch Juden 8) Anzeigepflicht von Hausschlachtungen bei den Metzgern 9)-12) Verpflichtung, in die Stadt gebrachtes Vieh dem Viehschauer vorzuführen 13) Handel mit Häuten 14) Verpflichtung, Häute zuerst den in Haigerloch verbürgerten Gerbern anzubieten 15)-16) Schutz der Sonn-, Fest- und Feiertage 17) Handel mit Möbel und anderer Fahrnis 18) Handelserlaubnis für alle Waren außer Salz und Rauchtabak (in Änderung des 13. Artikels des Huldigungsrezesses von 1724) 19) Verbot von Wucher und betrügerischen Kontrakten 20) Haus- und Grundstückskauf 21) Anzeigepflicht für alle Kontrakte und Händel im Wert von über 10 fl 22)-23) Anzeigepflicht für Anleihen über 20 fl 24) Beurkundungspflicht für alle Käufe, Täusche oder andere Kontrakte 25)-26) Anzeigepflicht des Handels "auf den Fürwachs" 27) Strafe für Juden, die bei Kontrakten nicht alles schriftlich niederlegen 28) Verbot, Schulden an Vieh oder anderen Waren zu einem Kapital zu schlagen und verzinsen zu lassen 29) Strafe für den verbotenen Handel mit Salz und Tabak 30) Ordnungsmäßiges Verhalten der Judenschaft 31) Gerichtsbarkeit 32) Ernennung des Judenschultheißen durch den Fst; Befreiung des Rabbiners oder Vorsängers von allen herrschaftlichen Abgaben 33) Aufenthalt und Beherbergung von Betteljuden 34) Heranziehung der Judenschaft zur Beschaffung von Betten für in die diesseitige Fronveste verbrachte kranke Arrestanten 35) Trotz Beschränkung der Anzahl der Juden auf 20 Ehen Schutz für ein Kind aus jeder Haushaltung ohne Bindung an die Erstgeburt 36) Aufnahme fremder Juden in den Schutz 37) Zusage des Fürsten, bei Abgang der derzeitigen Quartiere sich gegen Zahlung einer gebührenden Recognition um neue Unterbringungsmöglichkeiten zu kümmern 38) Weitere Befreiung von Fronen und Wachen 39) Höhe der Abgaben der im Haagund in der Stadt wohnenden Juden 40) Verlust des Schutzes bei Nichtzahlung der Abgaben 41) Ermäßigung des Schutzgeldes für Witwen 42) Schutzgeld eines fremden Juden, dessen Eltern oder Schwiegereltern schon im Schutz waren; Höhe des Abzugsgeldes 43) Hauptrecht bei Todesfällen 44) Umgeld und Maßpfennig 45) Die in den Haag ziehenden Juden entrichten weiterhin die städtischen Abgaben und dürfen sich weiterhin des städtischen Grund und Bodens, der Wun, Weide, Wasser, Stege und Wege bedienen 46) Keine neuen Abgaben und Beschwerungen; Befreiung der im Haaguntergebrachten Juden vom Kamingeld 47) Schutz der im Haag befindlichen Gärten 48) Versprechen des Fürsten, Behinderungen der Judenschaft durch die Untertanen nicht zu gestatten, solange sich die Juden an die vorgenannten Artikel halten Gültigkeit von Landesverfassung, Gewohnheit und Observanz für alle im Schutzbrief nicht enthaltenen Fälle Vermerke: Konzept, 8 Blatt Dorsualvermerk: Lit. C, ...relatio ... 2. Martii 1779, ... 13. Martii 1780, ... 15. Aprileus [?] 1780 links unten auf der 1. Seite: Exped. Regierungssecret.. Glas. auf dem Schutzumschlag: IV 10,306/58, IV 11,904/58, IV 12,868/58, 43 I,6559 (mit Bleistift)

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 Nr. 265
Former reference number
Repertorium X, C 4 Nr. 23 (Kasten B, Fach 28)
Further information
Ausstellungsort: Sigmaringen

Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers

Beglaubigungs- und Notarzeichen: Aussteller

Context
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden >> 1. Urkunden
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden

Indexentry place
Haigerloch BL
Sigmaringen SIG

Date of creation
1780 April 29

Other object pages
Rights
Last update
17.01.2023, 3:10 PM CET

Object type


  • Urkunden

Time of origin


  • 1780 April 29

Other Objects (12)