Abschnitt
[Urkunde]
König Ruprecht setzt den Enkel des Ritters Hans von Stille, Hans Ludwig von Stille, den Sohn des verstorbenen Ritters Ulrich von Stille, in die Gemeinschaft eines Burglehens zu Hagenau von vier Fuder Weingeld aus dem Weinzehnten des Reichs in Ballbronn, im Bistum Straßburg, ein. Darüber hinaus sichert der König Hans Ludwig diese Einkünfte weiterhin zu, auch wenn sein Großvater während seiner (Hans Ludwigs) Minderjährigkeit stirbt; jedoch nur wenn Hans Ludwig so lange einen ritterbürtigen Vertreter für die Ausübung der Pflichten als Burgmann stellt, bis er volljährig und lehnsfähig geworden ist. Ankündigung des Majestätssiegels.
König Ruprecht setzt den Enkel des Ritters Hans von Stille, Hans Ludwig von Stille, den Sohn des verstorbenen Ritters Ulrich von Stille, in die Gemeinschaft eines Burglehens zu Hagenau von vier Fuder Weingeld aus dem Weinzehnten des Reichs in Ballbronn, im Bistum Straßburg, ein. Darüber hinaus sichert der König Hans Ludwig diese Einkünfte weiterhin zu, auch wenn sein Großvater während seiner (Hans Ludwigs) Minderjährigkeit stirbt; jedoch nur wenn Hans Ludwig so lange einen ritterbürtigen Vertreter für die Ausübung der Pflichten als Burgmann stellt, bis er volljährig und lehnsfähig geworden ist. Ankündigung des Majestätssiegels.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- Standort
-
Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 15
- Reihe
-
UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
- Förderung
-
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- DOI
-
10.11588/diglit.7827
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78276
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:57 MESZ
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- Heidelberg , 1404-08-16